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Die Aufnahmekriterien/-indikationen

In der folgenden Aufzählung erhalten Sie einen Überblick über die Aufnahmekriterien/ -indikationen, die zu einer stationären Aufnahme im Hegau-Jugendwerk führen können:

  • Erworbene Hirnschädigungen und deren Folgezustände durch
    - Unfall
    - Cerebralen Gefäßprozess (Schlaganfall)
    - Hirntumor
    - Cerebrale Hypoxie
  • Entzündliche Erkrankungen des zentralen Nervensystems
    (insbesondere auch Multiple Sklerose)
  • Querschnittlähmungen mit spezieller Fragestellung
  • Angeborene/frühkindliche Schädigungen des (zentralen) Nervensystems,
    z.B. perinatale/frühkindliche Hirnschädigung, Spina bifida
  • Cerebrale Krampfleiden
  • Erkrankungen/Schädigungen des peripheren Nervensystems,
    z.B. Guillain-Barré-Syndrom oder Plexusläsionen
  • (Neuro-)muskuläre Erkrankungen (z.B. Friedreich Ataxie, progressive Muskeldystrophie, etc.)
  • Degenerative und stoffwechselbedingte Erkrankungen des Nervensystems
  • Schulische Leistungsproblematik aufgrund neuropsychologischer Teilleistungsstörungen
  • Störungen der Aufmerksamkeitsfunktionen (z.B. ADS/ADHS)

Ausschlussindikationen/-kriterien

  • Endogene Psychosen und manifeste Suchtleiden
  • Akute Suizidalität, Selbst- oder Fremdgefährdung

Die Aufnahme im Überblick

In der Abteilung Frührehabilitation werden komatöse/apallische Patienten ohne erhöhten Hirndruck und mit stabilen Vitalfunktionen sowie Patienten in frühen Remissionsstadien nach Hirnschädigung aufgenommen, die noch einer intensivmedizinischen Überwachung und ggfs. Behandlung bedürfen. Beatmungsbedürftige Patienten werden ebenfalls behandelt.

In die Abteilung Schwerrehabilitation werden Patienten von der Abteilung Frühreha-
bilitation übernommen, sobald sie keiner intensivmedizinischen Überwachung mehr bedürfen und zur zeitlich begrenzten aktiven Therapieteilnahme in der Lage sind. Daneben werden Patienten mit evtl. schon länger zurückliegender Schädigung und hieraus resultierender schwerer Behinderung sowie der Notwendigkeit einer intensiven pflegerischen und therapeutischen Versorgung und Betreuung aufgenommen.

Für die Aufnahme in die weiterführende Rehabilitation bzw. zur Anschlussrehabilitation
(AR) sollten die jugendlichen Patienten eine weitgehende Selbständigkeit bei den wichtigsten alltäglichen Verrichtungen aufweisen. Die Aufnahme von Rollstuhlpatienten ist ohne weiteres möglich.

Bei beruflichen Rehabilitanden ist eine ausreichende psychische und physische Belastbarkeit für die vorgesehene Maßnahme erforderlich

Im Kinderhaus ermöglicht das therapeutisch-pflegerische Setting auch die Aufnahme von Kindern, bei denen ein vermehrter Betreuungsaufwand infolge körperlicher oder kognitiver Beeinträchtigungen erforderlich ist.

 

Kontakt zur Aufnahmeabteilung

Tel:  07734 939-220
         07734 939-221
Fax:  07734 939-206
E-Mail

 
 
 

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