Im Qualitätsbericht nach § 137 SGB V werden alle zwei Jahre die Leistungen der Krankenhäuser veröffentlicht. Der Qualitätsbericht gibt einen Einblick in die Resultate der medizinischen Versorgung im Berichtsjahr und zeigt dabei auch das sehr breit gefächerte Angebot der medizinischen Versorgung auf. Er dient Laien wie Fachpersonal dazu, Krankenhäuser zu vergleichen und so die optimale Behandlung zu bekommen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat zum besseren Verständnis eine Lesehilfe zum Gesetzlichen Qualitätsbericht herausgegeben, die Sie
hier als pdf (245 KB) herunterladen können.